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Kay Klopping

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Die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte stellen eine zunehmende Herausforderung dar.

Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind ein Instrument, das sowohl für Unternehmen als auch für die Mitarbeiter Vorteile mit sich bringt, so die Erfahrung von Kay Klöpping, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Bielefeld.

Eine Beteiligung am Unternehmen als Bindungsinstrument – das hat viele Vorteile. Von einer echten Mitarbeiterbeteiligung wird in der Regel dann gesprochen, wenn diese über eine Kapitalbeteiligung des Arbeitnehmers unterlegt ist. Dabei sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten groß, angefangen bei der schuldrechtlichen Genussrechtsvereinbarung bis hin zur Beteiligung als Mitgesellschafter. »Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Mitarbeiterbeteiligungen sowohl in einem mittelständischen Betrieb mit 50 Mitarbeitern als auch in einem großen Unternehmen mit 4.000 Mitarbeitern individuell und erfolgreich umsetzen lassen«, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Kay Klöpping. Typisch für eine Beteiligung, die sich an die gesamte Belegschaft richtet, sind relativ kleine Beträge, die vom Arbeitnehmer aufzubringen sind.

Die Mitarbeiterbeteiligung wird häufig in Form von stillem Kapital oder Genussrechten ausgestaltet. Eine ertragsabhängige Verzinsung fördert unmittelbar ein eigenes wirtschaftliches Interesse der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg; ein jährlicher Steuerfreibetrag von 360 Euro ist ein zusätzlicher Vorteil. Bei sogenannten Managementbeteiligungen liegt der Fokus auf der Motivation und Bindung ausgewählter wichtiger Mitarbeiter. »Unternehmer beschreiben regelmäßig, dass es ihnen nicht möglich ist, motivierte Mitarbeiter aus der Großindustrie abzuwerben, wenn diesen nicht neben einem attraktiven Gehalt auch eine Beteiligung angeboten wird«, berichtet Klöpping. Dabei fordert eine Managementbeteiligung regelmäßig ein höheres finanzielles Engagement vom Mitarbeiter: »Was nichts kostet, ist auch nichts wert«, sagt Martin Ehlert, Geschäftsführender Gesellschafter der Gustav Ehlert GmbH & Co. KG aus Gütersloh. Ehlert ist mit 80 Mitarbeitern auf Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Lebensmittelindustrie spezi- alisiert. Er hat zwei Beteiligungsformen umgesetzt. Bereits vor zehn Jahren bot er zehn Mitarbeitern eine Genussrechtsbeteiligung an. Ergänzend zeichneten im vergangenen Jahr fünf leitende Mitarbeiter eine Beteiligung am Kommanditkapital. Ehlert lobt insbesondere die schnellere innerbetriebliche Entscheidungsfindung: »Wenn wir neue Ideen haben, diskutieren wir diese im Kreis der Gesellschafter. Kommt dann nach Diskussion eine Mehrheitsentscheidung zustande, so stehen die Mitarbeiter dahinter und forcieren die Umsetzung.« Instrument zur Nachfolgeregelung Grundsätzlich sei eine Kapitalerhöhung dem Verkauf von Anteilen vorzuziehen. Letzteres komme psychologisch einem Rückzug gleich. »Der Unternehmer macht in den Augen der Mitarbeiter Kasse.

Die Kapitalerhöhung schafft dagegen Vertrauen und hilft gleichzeitig, die Eigenkapitalbasis des Unternehmens zu stärken«, berichtet Klöpping. Die Mitarbeiterbeteiligung kann ferner ein Baustein der Nachfolgeregelung sein. Die höhere Identifikation mit den unternehmerischen Interessen verbessert die Chance zu einem Rückzug des Unternehmers. Sollen Familienangehörige des Unternehmers in die Geschäftsleitung eintreten, so haben sie mit den beteiligten Management-Gesellschaftern eine Unterstützung, die im eigenen Interesse an dem Wohlergehen des Unternehmens interessiert sind. Findet sich kein geeigneter Nachfolger innerhalb der Familie, so ist der Verkauf des Unternehmens nicht zwingend. KPMG-Partner Klöpping hat beobachtet: »Mit Hilfe der Mitarbeiterbeteiligung wird es eher gelingen, qualifizierte Mitarbeiter für eine Fremdgeschäftsführung zu gewinnen oder die Mitarbeiter sogar von einer Übernahme des Unternehmens im Rahmen eines Management-Buy-outs zu überzeugen.

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